Was tun im Trauerfall?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Treten Sie sofort danach mit uns in Verbindung.
Wir sind Tag und Nacht und auch an Feiertagen für Sie
unter der Telefonnummer
Schneeberg, Amorbach & Weilbach, Tel. 09373/8623,
Buchen, Tel. 06281/1220,
Walldürn, Tel. 06282/319
,
Mudau, Tel. 06284/928787
Höpfingen, Tel. 06283/227707

erreichbar.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Arzt verständigt. Sie sollten sofort danach, ob telefonisch oder persönlich mit uns Kontakt aufnehmen.
Wir stehen 24 Stunden am Tag zu Ihrer Verfügung.

Als erfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Sie benötigen folgende Dokumente:
- bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
- bei Verheirateten standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch)
- bei Geschiedenen standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und das
  rechtskräftige Scheidungsurteil
- bei Verwitweten standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde
  des Ehegatten
- Grabstellennachweis - wenn vorhanden

Zu Ihrer Information: Sie können das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, wie und wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.

Wir stehen Ihnen in jeder gewünschten Gemeinde zur Verfügung.